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0171 6868 939 info@anding-management.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Zwischen dem Kunden als Verbraucher und der Firma:

Immobilien Management Anding
Grüne Hufe 5B
18375 Born am Darß
Telefon: 038234 554 224
Mobil: 0171 6868 939


E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

§ 1 Tätigkeitsbereiche und Leistungsumfang

 1.1  Die Firma Immobilien Management Anding verübt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Immobilienmakler, und damit verbundener Geschäfte jedweder Art, (Immobilienbewertung, Bauprojektberatung, Vermarktungsservice von Neubauprojekten, Homestaging, Vorbereitung auf Bankgespräche), insbesondere der Verkauf/Vermittlung von Immobilien für Verkäufer und Käufer. Der Nachweis wird für die Vermittlung von Immobilien zum Kauf geführt.

1.2  Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist außerdem die technische und infrastrukturelle Gewerbeverwaltung im Rahmen eines professionellen Gebäudemanagements.

1.3 Für Privatkunden erbringt das Unternehmen außerdem Dienstleistungen der umfassenden Objekt- und Grundstückspflege. Dies umfasst insbesondere die Grünanlagenpflege, die Gebäudereinigung den Winterdienst sowie allgemeine Hausmeistertätigkeiten.

1.4  Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abschließenden Hauptvertrag (Dienstleistungs-, Verwalter- oder Werkvertrag). 

 

§ 2 Objekt- und Eigentümerangaben

Die Firma Immobilien Management Anding weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Informationen und Objektunterlagen vom Verkäufer, Vermieter oder einem von diesem beauftragten Dritten stammen. Die Firma Immobilien Management Anding übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, es sei denn, unrichtige Angaben beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es obliegt dem Kunden, die Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

 

§ 3 Digitale Systeme, Grundriss-Apps und automatisierte Softwarekomponenten

3.1  Die Firma Immobilien Management Anding setzt zur Erbringung ihrer Dienstleistungen moderne digitale Hilfsmittel, softwarebasierte Anwendungen (Apps) sowie softwaregestützte, automatisierte Bearbeitungssysteme (inkl. Künstlicher Intelligenz / KI) ein. Dies betrifft sowohl die Erstellung von Objektpräsentationen und Exposés in der Immobilienvermittlung als auch die Durchführung, Protokollierung und Steuerung im Rahmen der technischen und infrastrukturellen Gewerbeverwaltung.

3.2  Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die mittels Grundriss-Apps generierten visuellen Darstellungen, Raumaufteilungen und Maßangaben in der Vermittlung lediglich der unverbindlichen Illustration dienen. Sie stellen keine bautechnischen Pläne dar und ersetzen keine örtliche Ausmessung. Für Beschreibungen oder Objektdetails in Exposés, die durch den Einsatz automatisierter Textsysteme generiert wurden, übernimmt die Firma Immobilien Management Anding keine Haftung für bloße Abweichungen oder fehlerhafte Interpretationen der Ausgangsdaten, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die endgültige Freigabe des Exposés obliegt dem Auftraggeber.

3.3  Im Rahmen der Gewerbeverwaltung und des technischen Gebäudemanagements genutzte digitale Systeme (z. B. für die Protokollierung von Wartungen, digitale Schlüsselverwaltung, Verbrauchsdatenerfassung oder softwaregestützte Objektüberwachung) basieren auf der fehlerfreien Bereitstellung durch die jeweiligen Softwarehersteller und Netzanbieter. Die Firma Immobilien Management Anding haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Datenverluste, die durch unvorhersehbare Systemausfälle, Softwarefehler, Störungen der Datenverbindungen oder Cyberangriffe Dritter verursacht werden, es sei denn, der Ausfall wurde durch die Firma Immobilien Management Anding vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Pflicht zur manuellen Notfall-Überwachung kritischer Anlagen im Rahmen der vereinbarten Intervalle bleibt hiervon unberührt.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Verwaltung und Gebäudemanagement

4.1  Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Immobilien Management Anding alle für die Durchführung der Verwaltung und des Gebäudemanagements erforderlichen Unterlagen, Pläne, Schlüssel und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sowie den ungehinderten Zugang zu den Vertragsobjekten zu gewährleisten.

4.2  Der Kunde hat Mängel, Schäden oder Gefahrenquellen am Objekt, die ihm bekannt werden und den Aufgabenbereich der Firma Immobilien Management Anding betreffen, unverzüglich mitgeteilt.

 

§ 5 Leistungserbringung und Subunternehmer

5.1 Die Firma Immobilien Management Anding ist ausdrücklich berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in allen Tätigkeitsbereichen (insbesondere Gewerbeverwaltung, Gebäudemanagement, Reinigung, Winterdienst und Grünflächenpflege) selbständige Drittunternehmen (Subunternehmer, Handwerksbetriebe und Spezialfirmen) zu beauftragen. Die Auswahl, Einweisung und Prüfung dieser Subunternehmer obliegt der Firma Immobilien Management Anding. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt in diesem Fall direkt zwischen der Firma Immobilien Management Anding und dem Subunternehmer.

5.2  Davon bleibt die Berechtigung der Firma Immobilien Management Anding unberührt, im Rahmen der technischen und infrastrukturellen Gewerbeverwaltungsverträge mit Dritten (z. B. für größere Instandsetzungsmaßnahmen oder spezielle Wartungsverträge) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (Eigentümers) abzuschließen. In diesen Fällen handelt die Firma Immobilien Management Anding lediglich als Stellvertreter des Auftraggebers.

 

§ 6 Besondere Bestimmungen für den Winterdienst

6.1 Beim Winterdienst erbringt die Firma Immobilien Management Anding ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen kommunalen Straßenreinigungssätze.

6.2  Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (wie beispielsweise dauerhaftem Blitzeis, extremen Dauerschneefall oder unvorhersehbaren Schneeverwehungen), die eine sofortige und dauerhafte Räumung oder Streuung objektiv unmöglich machen, ruht die Leistungspflicht für die Dauer dieser Unmöglichkeit.

6.3  Eine Haftung für Schäden, die auf solchen unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Witterungsereignissen beruhen, ist ausgeschlossen, sofern der Firma Immobilien Management Anding kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

§ 7 Besondere Bestimmungen für den 24-Stunden-Notdienst

7.1  Der eingerichtete 24-Stunden-Notdienst steht ausschließlich für akute Notfälle zur Verfügung, die eine unmittelbare Gefahr für das Objekt, für Leib und Leben oder die Gesundheit darstellen (z. B. akuter Rohrbruch, totaler Heizungsausfall im Winter, Stromausfall im gesamten Objekt oder Brandgefahr).

7.2  Die Behebung normaler Mängel oder Schäden, die ohne Gefahr für das Objekt bis zum nächsten regulären Werktag aufgeschoben werden können (Bagatellfälle), ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Notdienstes.

7.3  Nimmt der Kunde oder dessen Mieter den Notdienst unberechtigt für vertragsgemäß unkritische Bagatellfälle in Anspruch, trägt der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten und Sondereinsatzpauschalen.

 

§ 8 Besondere Bestimmungen für Grünanlagenpflege und Baumschnitt

8.1  Die Durchführung von Baumschnitt-, Heckenschnitt- und Gehölzarbeiten erfolgt unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes (z. B. zeitliche Schnittverbote zum Vogelschutz) sowie lokaler Baumschutzsatzungen. Die Firma Immobilien Management Anding ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder zu verschieben, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen würden.

8.2  Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Erd- oder Schnittarbeiten auf dem Grundstück das Bestehen von unterirdischen Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) oder verborgenen Besonderheiten (z. B. Grenzbepflanzungen, geschützte Biotope) unaufgefordert offenzulegen. Für Schäden, die durch das Verschweigen solcher Gegebenheiten entstehen, haftet die Firma Immobilien Management Anding nicht.

 

§ 9 Besondere Bestimmungen für Reinigungsarbeiten

9.1  Während und unmittelbar nach der Durchführung von Feuchtreinigungsarbeiten (zB Wischen des Treppenhauses, der Flure oder Eingangsbereiche) besteht naturbedingt eine erhöhte Rutsch- und Sturzgefahr. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer des Objekts (zB Mieter, Besucher, Mitarbeiter) hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden, sofern die Firma Immobilien Management Anding nicht vertraglich das Aufstellen von Warnschildern übernommen hat.

9.2  Bei der Durchführung von Bauendreinigungen wird nur für Schäden gehaftet, die nachweislich durch die Reinigungsarbeiten selbst verursacht wurden. Für Schäden, Verunreinigungen oder Kratzer, die durch vorangegangene Handwerkerleistungen oder Bauarbeiten entstanden sind (Altschäden), ist jede Haftung ausgeschlossen.

9.3  Bei Fassadenreinigungen haftet die Firma Immobilien Management Anding nicht für Schäden, die auf einen mangelhaften, porösen oder ungeeigneten Untergrund (zB vorgeschädigten Putz oder mangelhafte Dämmung) zurückzuführen sind, es sei denn, der Mangel des Untergrunds war vor Beginn der Arbeiten offensichtlich erkennbar. Der Kunde hat vorab über die besondere Empfindlichkeit der Fassade aufgeklärt.

9.4  Die geschuldete Reinigung umfasst die Beseitigung normaler Verschmutzungen. Die Entfernung von extremen Verunreinigungen oder hartnäckigen Altverschmutzungen bedarf einer besonderen Vereinbarung und Vergütung.

9.5  Der Kunde stellt der Firma Immobilien Management Anding für die Dauer aller Reinigungsarbeiten die erforderlichen Zapfstellen für Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung.

 

§ 10 Abwerbeverbot

Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und bis sechs Monate danach Mitarbeiter von Immobilien Management Anding abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters fällig, maximal jedoch 15.000 € je Verstoß. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich. Immobilien Management Anding ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden nachweislichen Schaden geltend zu machen.

 

§ 11 Doppeltätigkeit

Die Firma Immobilien Management Anding ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer der Immobilie provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen und die Doppeltätigkeit der Parteien offengelegt wird.

 

§ 12 Weitergabeverbot und Schadensersatz

Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise der Firma Immobilien Management Anding, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, diese Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Immobilien Management Anding in Textform an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die die Informationen unbefugt weitergegeben wurden, den Hauptvertrag ab, ist der Kunde verpflichtet, an die Firma Immobilien Management Anding Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

§ 13 Irrtum und Zwischenverwertung

Bei allen Angeboten und Objektpräsentationen der Firma Immobilien Management Anding bleiben Irrtum sowie die Zwischenverwertung (der sonstige Verkauf oder die sonstige Vermietung des Objekts durch die Firma Immobilien Management Anding oder den Eigentümer) ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 14 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Kauf- oder Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma Immobilien Management Anding nachzufragen, ob die Zuführung des Vertragspartners durch deren Maklertätigkeit veranlasst wurde, um Vorkenntnisrechte zu klären.

 

§ 15 Vertragsdauer, Kündigung & Stornierung

15.1 Dienstleistungen (Teil A): Verträge über wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Stornierungen bis drei Werktage vor Leistungsbeginn sind kostenfrei. Danach ist eine Vergütungspauschale von 25 % des Auftragswertes fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

15.2 Maklerleistungen (Teil B): Maklerverträge können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Bei erheblicher Pflichtverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende ein Hauptvertrag mit einem von Immobilien Management Anding nachgewiesenen Interessenten abgeschlossen wird.

 

§ 16 Aufwendungsersatz bei vorzeitiger Kündigung

Kündigt der Auftraggeber einen Makler-Alleinauftrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne wichtigen Grund, ist er verpflichtet, die Firma Immobilien Management Anding die in Ausführung des Auftrages nachweislich entstandenen Aufwendungen (z. B. Inseratkosten, Fahrtkosten, nachweisbare Post- und Versandkosten, Telefonkosten) zu erstatten. Der Aufwendungsersatz ist auf die Höhe der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten beschränkt und darf die vereinbarte Bestimmung nicht erreichen oder als versteckte Erfolgsbestimmung ausgestaltet sein. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Zahlungen nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.

 

§ 17 Vergütung, Preise, Bereitstellung & Zahlungsbedingungen

17.1 Dienstleistungen (Teil A): Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder Vertrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit richten sich nach den vereinbarten Tarifen. Zusatzleistungen sind ausdrücklich zu vergüten. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Immobilien Management Anding ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich gesetzliche Abgaben, Mindestlöhne, Tariflöhne oder wesentliche Material- und Energiekosten ändern. Die Preisanpassung erfolgt in beide Richtungen: Bei Kostensteigerungen kann Immobilien Management Anding die Vergütung entsprechend erhöhen. Bei Kostensenkungen ist Immobilien Management Anding verpflichtet, die Vergütung entsprechend zu reduzieren. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt und tritt mit Beginn des Abrechnungszeitraums in Kraft.

Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.

17.2 Maklerleistungen (Teil B): Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrags. Er entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder mit einem Dritten Zustande kommt, an den die Informationen unbefugt weitergegeben wurden. Die Höhe der Bestimmung ergibt sich aus dem Maklervertrag oder – sofern nicht vereinbart – aus der örtlichen Bestimmung. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermG). Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, gelten die Kostenteilungsregeln des § 656c BGB. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

§ 18 Haftungsbegrenzung

18.1  Die Firma Immobilien Management Anding haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen.

18.2  Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragses erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruht, ist die Haftung der Firma Immobilien Management Anding auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.3  Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

§ 19 Verjährung

19.1  Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Immobilien Management Anding verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

19.2  Abweichend davon beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für die nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

 

§ 20 Verbraucherhinweis

Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) oder Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB).

20.1 Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, einen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Der Widerruf ist in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) an Immobilien Management Anding zu richten: Immobilien Management Anding, Grüne Hufe 5b, 18375 Born, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

20.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat das Immobilien Management Anding für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

20.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erfüllter Dienstleistung, wenn Immobilien Management Anding mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Immobilien Management Anding verliert.

20.4 Immobilien Management Anding informiert Verbraucher vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht durch Übergabe oder Übermittlung einer ausdrücklichen Widerrufsbelehrung gemäß den gesetzlichen Anforderungen (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).

 

§ 21 Salvatorische KOM 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.