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Provisionsmodelle


Laut Gesetz sind insgesamt 4 Wege zur Maklerprovision möglich:

  1. Der Makler wird jeweils zur Hälfte eine Provision mit dem Käufer und dem Verkäufer
    vereinbaren und vertritt so die Interessen beider Seiten.

  2.  Der Verkäufer der Immobilie ist alleiniger Auftraggeber des Maklers und schuldet diesem die gesamte Provision. Der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag zur anteiligen Provisionszahlung.

  3. Der Verkäufer der Immobilie verpflichtet sich, die gesamte Provision an den Makler zu zahlen-, Bestellerprinzip.

  4. Der Käufer beauftragt den Makler mit der Suche nach eine

Neureglung zur Maklerprovision

Die Neureglung gilt nur für Verbraucher

Am 23. Dezember 2020 ist das neue ‚Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.

Zukünftig ist es nicht mehr möglich, dass ein Immobilienmakler für den ihn beauftragenden Verkäufer unentgeltlich tätig wird und der Käufer die Maklerprovision allein übernehmen muss. Der Verkäufer muss in diesem Falle mindestens die Hälfte der Provision übernehmen. Vereinbart ein Makler eine Doppelprovision, dann darf er zukünftig vom Käufer nur so viel Provision verlangen, wie er auch mit dem Verkäufer vereinbart hat. Sollte der Makler mit dem Verkäufer keine Provisionsvereinbarung treffen, wie es in einigen Bundesländern üblich ist, so kann er auch vom Käufer keine Provision mehr verlangen.

Bei Immobilien Management Anding wird schon seit jeher nach dem sogenannten Bestellerprinzip gehandelt: Wer uns bestellt, der bezahlt uns auch!