Provisionsmodelle
Laut Gesetz sind insgesamt 4 Wege zur Maklerprovision möglich:
- Prinzip: Der Verkäufer schließt den Vertrag mit dem Makler.
- Kosten: Der Verkäufer übernimmt die Provision zu 100 %.
- Käufer-Vorteil: Für den Käufer ist das Angebot komplett provisionsfrei.
- Prinzip: Der Käufer beauftragt den Makler aktiv und exklusiv.
- Kosten: Der Käufer übernimmt die Provision zu 100 %.
- Voraussetzung: Das Objekt war vorher nicht am Markt gelistet.
- Prinzip: Der Makler schließt Verträge mit beiden Parteien ab.
- Kosten: Käufer und Verkäufer zahlen exakt den gleichen Anteil.
- Standard: In der Praxis meist jeweils 3,57 % inkl. MwSt.
- Prinzip: Eine Partei schließt den Maklervertrag ab (meist Verkäufer).
- Kosten: Die Kosten werden teilweise an die andere Partei weitergereicht.
- Limit: Die andere Partei zahlt maximal 50 % der Gesamtprovision.
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Neuregelung zur Maklerbereitstellung
Die Neuregelung gilt nur für Verbraucher
Am 23. Dezember 2020 ist das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
Zukünftig ist es nicht mehr möglich, dass ein Immobilienmakler für den ihn beauftragenden Verkäufer unentgeltlich tätig wird und der Käufer die Maklerprovision allein übernehmen muss. Der Verkäufer muss in diesem Fall mindestens die Hälfte der Provision übernehmen. Vereinbart ein Makler eine Doppelprovision, dann darf er künftig vom Käufer nur so viel Provision verlangen, wie er auch mit dem Verkäufer vereinbart hat. Sollte der Makler mit dem Verkäufer keine Provisionsvereinbarung treffen, wie es in einigen Bundesländern üblich ist, so kann er auch vom Käufer keine Provision mehr verlangen.
Bei Immobilien Management Anding wird schon seit jeher nach dem sogenannten Bestellerprinzip gehandelt: Wer uns bestellt, der bezahlt uns auch!