Facility & Gebäudemanagement
Sie möchten für Ihre Immobilie einen Ansprechpartner und alle Dienstleistungen aus einer Hand haben?
Wir haben uns darauf eingestellt und bieten Ihnen zusätzlich zu unser Vermarktungstätigkeit umfangreiche Dienstleistungen für die Betreuung und Individuelle Pflege Ihrer Immobilien und Außenanlagen an.
Sie wünschen ein ausführliches Angebot? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Grünpflege & Grauflächenpflege
✓ Grünflächenpflege:
Mähen, Düngen, Bewässern und Vertikutieren des Rasens der Grünflächen von Wohn- und Gewerbeanlagen
✓ Rück- und Pflegeschnitt:
Rück- und Pflegeschnitte an, um eine gepflegte Ästhetik Ihrer Außenanlage zu erreichen
✓ Beet- und Pflanzenpflege:
Bewässern, Schneiden und Düngen von Blumenbeeten, Sträuchern und Bäumen
✓ Unkrautbekämpfung:
Entfernen von Unkraut und Wildwuchs auf Wegen, in Beeten und auf anderen Flächen
✓ Gehweg- und Flächenreinigung:
Kehren, Laubblasen und Entfernen von Verschmutzungen auf Gehwegen, Parkplätzen und anderen Flächen
✓ Baumpflege und Baumschnitt:
Fachgerechter Rückschnitt von Bäumen, Entfernung von Totholz und Kontrolle der Gesundheit der Bäume
✓ Abfallentsorgung:
Entsorgen von Grünschnitt, Laub, Ästen und anderen Gartenabfällen
Technischer Gebäudeservice
✓ Überwachung und Wartung der Gebäudetechnik
✓ Organisation und Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
✓ Überwachung der Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften
✓ Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer bei Fragen und Problemen
✓ Überprüfen, reparieren oder warten der Haustechnik
✓ Kehrdienste, Papier- und Müllkörbe leeren, Mülldienste
✓ 24 Stunden-Service für Störungen
Gebäudereinigung
Treppenhausreinigung
Wir sorgen dafür, dass die Innen- und Außenflächen Ihrer Treppenhäuser regelmäßig gereinigt werden. Treppenhaus, Eingangsbereich, Flur, Briefkasten oder Klingelanlagen sind Bereiche, die von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt werden. Die Sicherheit aller Bewohner und Besucher des Hauses ist von großer Bedeutung. Unachtsam abgestellte Gegenstände können zu gefährlichen Stolperfallen werden, insbesondere in Notfallsituationen.
Baureinigung und Bauendreinigung
Die Bauendreinigung ist letztlich eine Grundreinigung, die aufgrund der Bauarbeiten zusätzliche Schritte benötigt. Wir beseitigen jegliche Art von Bauschmutz wie Baustaub, Farb- und Lackflecken, überschüssiger Dichtungsmasse, Zement- und Mörtelreste, Schlieren und Wasserflecken, Etiketten und Schutzfolien. Wir achten auf jeden Winkel, wie bei einer Grundreinigung.
Fassadenreinigung
Über die Jahre hinweg verschmutzen Häuserfassaden stetig. Beton, Stein und Putz sind anfällig für Verschmutzungen, was den Gesamteindruck des Objektes beeinträchtigt. Gebäudefassaden unterliegen ständigen Witterungseinflüssen und Verunreinigungen aus der Umwelt. Regen, Wind, Staub, Algen, Pilze und UV-Strahlung hinterlassen an der Fassade deutliche Spuren. Die Verunreinigungen können zu chemischen Reaktionen führen, die die Bausubstanz dauerhaft schädigen können. Eine fachgerechte Fassadenreinigung verleiht Ihrem Objekt den Glanz zurück, den es zu Beginn hatte. Dies trägt dazu bei, den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Reinigungsleistungen an. Bei uns können Sie sicher sein, dass die Reinigung und Pflege Ihrer Immobilie in guten Händen ist.
Winterdienst
Eis- und schneefrei durch den Winter
Ein gut funktionierender Winterdienst ist für Gewerbekunden von großer Bedeutung. Er sichert den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens auch bei Schnee, Eis und Schneematsch und verhindert, dass Sie finanzielle Einbußen durch Stillstand erleiden.
Als Grundstücksbesitzer unterliegen Sie der öffentlich-rechtlichen Schneeräum- und Streupflicht und müssen dafür sorgen, dass der an Ihr Grundstück unmittelbar angrenzende Gehweg von Schnee und Eis befreit und gestreut wird. Die Verpflichtung wird regional unterschiedlich definiert und nicht durch ein einheitliches bundesweites Gesetz geregelt.
Die private Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Eigentümer ihr Grundstück räumen und streuen müssen, sofern es sich um einen "eröffneten Verkehr" handelt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn ein Postzusteller das Grundstück betreten muss, um an den Briefkasten zu gelangen.
Die Räum- und Streupflicht kann sowohl auf die Mieter, als auch an Dienstleister übertragen werden. Der Vermieter/Hausbesitzer ist verpflichtet, die Aufgabe zu erfüllen, um im Falle eines Unfalls die Haftung auszuschließen.